Zurück auf den Platz - Regelungen für den Trainingsablauf

Gemäß den behördlichen Anordnungen und unter Beachtung der  Leitlinien des DFB  sind Mannschaftssportarten unter freiem Himmel seit dem 13.05.2020 wieder erlaubt. Dabei muss jedoch stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen allen Spielerinnen und Spielern gewährleistet sein.

Diese und weitere Regelungen in Bezug auf Trainingsablauf und Hygiene Regelungen hat der DFB in seinen Leitlinien festgelegt. Unsere Übungsleiter sind über die entsprechenden Maßnahmen informiert und werden bei ihren Übungseinheiten auf die Einhaltung der Vorschriften achten.

Im Einzelnen gelten folgende Vorgaben und Empfehlungen

GESUNDHEITSZUSTAND

• Liegt eines der folgenden Symptome vor, sollte die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fie-ber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome.

• Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliege.

• Bei positivem Test auf das Corona-Virus im eigenen Haushalt muss die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen werden. Aktuelle Empfehlungen gehen sogar in Richtung vier Wochen

• Bei allen am Training Beteiligten sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt werden.

MINIMIERUNG DER RISIKEN IN ALLEN BEREICHEN

• Fühlen sich Trainer*in oder Spieler*in aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten

• Zu klären ist, ob potenziell Teilnehmende am Training einer Risikogruppe (besonders Ältere und Menschen mit Vorerkrankung) angehören.

• Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der Corona-Erkrankung schützen kann. Umso wichtiger ist es, ganz besonders für sie das Risiko bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich.

ORGANISATORISCHE VORAUSSETZUNGEN

• Es muss sichergestellt sein, dass der Trainingsbetrieb in der jeweiligen Kommune behördlich gestattet ist.

• Benennung einer Ansprechperson (Hygienebeauftragte*r) im Verein, die als als Koordinator*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs zuständig ist.

• Unterweisung aller Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen in die Vorgaben zum Trainingsbetrieb und die Maßnahmen des Vereins.

• Die aktuell empfohlene Größe der Kleingruppen liegt laut DOSB-Leitplanken bei maximal fünf Personen (Stand: 6. Mai).

HYGIENE- UND DISTANZREGEL

• Händewaschen (mindestens 30 Sekunden und mit Seife) vor und direkt nach der Trainingseinheit

• Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen.

• Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.

• Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.

• Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.

• Abstand von mindestens 1,5 bis zwei Metern bei Ansprachen und Trainingsübungen.

 

ORGANISATORISCHE UMSETZUNGGRUNDSÄTZE

• Trainer*innen und Vereinsmitarbeiter*innen informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.

• Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer*innen und Vereinsmitarbeiter*innen) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.

• Eine Platzhälfte soll von maximal einer Trainingsgruppe genutzt werden. Die Trainingszeiten sind so zu organisieren, dass ein Aufeinandertreffen mehrerer Trainingsgruppen bestmöglich vermieden wird.

• Eine rechtzeitige Rückmeldung, ob man am Training teilnehmen kann, ist zu empfehlen, um die Trainingsplanung anhand der Leitplanken zu ermöglichen.

• Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.

ANKUNFT UND ABFAHRT

• Auf Fahrgemeinschaften bei der Anfahrt ist möglichst zu verzichten.

• Ankunft am Sportgelände frühestens zehn Minuten vor Trainingsbeginn.

• Alle Teilnehmer*innen kommen bereits umgezogen auf das Sportgelände oder müssen sich direkt am Platz umziehen.

• Verlassen des Sportgeländes direkt nach dem Training; das Duschen erfolgt zu Hause.

AUF DEM SPIELFELD

• Alle Trainingsformen müssen unter der Voraussetzung der DOSB-Leitplanken, vor allem der Abstandsregeln, durchgeführt werden.

• Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall bei jeder Trainingseinheit in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen.

• Die Größe der Kleingruppen unterliegt den jeweils gültigen Verordnungen der Länder. Eine pauschale Richtgröße kann nicht vorgegeben werden. Die dynamischen Entwicklungen sind zu beachten und je nach regionalen Vorgaben gegebenenfalls anzupassen.

• Die aktuell empfohlene Größe der Kleingruppen liegt laut DOSB-Leitplanken bei maximal fünf Personen (Stand: 6. Mai).

AUF DEM SPORTGELÄNDE

Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich, wenn ein eigenes Training geplant ist.

• Zuschauende Begleitpersonen sind beim Training nicht zu empfehlen und möglichst zu vermeiden.

• Die gemeinsame Nutzung von Umkleiden und Duschen wird vorerst ausgesetzt.

• Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife muss sichergestellt sein.

• Gastronomiebereiche, Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume der Vereine bleiben geschlossen.

BESONDERHEITEN FÜR KINDER-/JUGENDTRAINING

• Sofern Unterstützung für die Fußballaktivitäten und/oder Toiletteneinrichtungen erforderlich ist, darf ein Elternteil/ Erziehungs-berechtigter am Sportgelände anwesend sein. Für diese Person gelten ebenfalls die dort herrschenden organisatorischen und hygienischen Maßgaben.

 

KOMMUNIKATION

• Kommunikation der Vorgaben/Regeln an alle Vereinsmitarbeiter*innen, Trainer*innen, aktiven Spieler*innen und Eltern.

• Es sollten Möglichkeiten geschaffen werden, dass Trainer*innen, Spieler*innen und andere Vereinsmitglieder regelmäßig Fragen stellen und diese beantwortet werden können. Empfohlen wird eine offene Runde (zum Beispiel Videokonferenz) zur Information und zum Austausch mit Vereinsmitgliedern.

• Aushang der Vorgaben, Regeln und Hygienevorschriften am Eingang des Sportgelände

RECHTLICHES

Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.

Quelle. www.dfb.de

Der komplette Leitfaden findet sich hier:

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Somit bleiben auch die Gemeinschaftsräume (Kabinen/ Duschen) im TuS Sportlerheim bis auf Weiteres geschlossen.  Zugang zu WC und Waschbecken mit Seife und Desinfektionsmittel  wird jedoch gewährleistet sein .

Bei Fragen steht unser Hygiene-Beauftragter Werner Meier (Tel. 0151-15713164) zur Verfügung.